Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber möchte es nicht den Kfz-Haltern überlassen, ob diese sich gegen mögliche Schäden, die Sie bei einem Dritten anrichten, versichern oder nicht. Die Versicherungspflicht im Bereich der Haftpflichtversicherung gilt für Pkw, Lkw, Motorräder oder sonstige motorgetriebene Fahrzeuge.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben diverse Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert.
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mitversichert sind. Zusätzlich beinhaltet die Vollkaskoversicherung Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, welche selbst verursacht wurden. Die Unfallschäden sind dabei als Ereignisse definiert, welche unmittelbar von außerhalb, plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf das Kraftfahrzeug enwirken.


| © 2008-2009 Siegfried Taubert » Impressum |